Stellenausschreibung

OB gesucht

Gesucht werden: Kandidaten für die Wahl in das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Bottrop

In der Stadt Bottrop (ca. 120.000 Einwohner) sucht das überparteiliche Bündnis „Bottrop bewegt“ einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Nachfolge des Oberbürgermeisters Bernd Tischler (SPD). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Wahl findet im September 2025 statt. 

Das ist die Rolle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin:

Der oder die Oberbürgermeister/in ist die wichtigste Person in der Stadt Bottrop. Er oder sie führt den Vorsitz im Rat, dessen Mitglied er oder sie kraft Gesetzes ist. Er oder sie setzt die Tagesordnung fest und führt die Verhandlungen im Namen der Stadt. Weiterhin führt er oder sie den Vorsitz im Hauptausschuss.

Der oder die Oberbürgermeister/in ist zudem Chef/in der Verwaltung. Als solcher verantwortet er oder sie alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet.

  • Er oder sie bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt diese aus.
  • Er oder sie entscheidet – ohne dass der Rat Vorgaben machen kann – über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. 
  • Er oder sie hat die Macht über das Organigramm; lediglich den Geschäftskreis der Beigeordneten kann der Rat festlegen.
  • Er oder sie hat Weisungsrecht.
  • Er oder sie vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr.
  • Er oder sie stellt den Haushalt fest.
  • Er oder sie erteilt dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge.

Das ist die Aufgabe:

Bottrop ist nach vielen Jahren der Dominanz einer Partei im Amt des Oberbürgermeisters heruntergewirtschaftet. Die Stadt befindet sich im „Haushaltssicherungskonzept“, verfügt über kaum frische Mittel und leidet unter hohen Personalkosten in einer fast 2000-köpfigen Verwaltung. Gleichzeitig droht die Innenstadt zu verfallen, und es mangelt an Verwaltungsphantasie für Projekte, die in die Zukunft weisen.

Der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin hat die Aufgabe, die Sanierung der Stadt einzuleiten und umzusetzen. Dazu muss die Verwaltung reformiert und die Stadt gemeinsam mit den Menschen in Bottrop weiterentwickelt werden.

Das ist der Lohn:

Das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin von Bottrop mit Gehaltsgruppe B8 vergütet. Das entspricht etwa 150.000 Euro. Dazu kommen Einnahmen aus Nebentätigkeiten, wie beispielsweise Aufsichratsmandaten bei der Sparkasse oder der kommunalen Baugesellschaft. Dies entspricht einem Zusatzverdienst von noch einmal zwischen 10.000 und etwa 25.000 Euro. Zuletzt hat das Amt einige Annehmlichkeiten, wie einen Fahrer, auf den zeitweise zurückgegriffen werden kann, und einen Dienstwagen.

Die Grundsätze der Entlohnung sind durch die entsprechenden Kommunalgesetze und die Gemeindeordnung NRW festgelegt und nicht verhandelbar. 

Bei Erfolg genießt der oder die Oberbürgermeister/in die Achtung und Anerkennung der Menschen in Bottrop.

Das ist das Auswahlverfahren:

Die von Bürgern und Bürgerinnen getragene Initiative „Bottrop Bewegt“ hat sich mit Unterstützung der Parteien der Grünen, der FDP und der ÖDP zum Ziel gesetzt, einen qualifizierten Bewerber oder eine qualifizierte Bewerberin zu finden, der oder die dann als Kandidat/in von den Parteien für das Amt des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin von Bottrop aufgestellt wird. Die Person soll unabhängig und möglichst qualifiziert für den Job sein. Juristische Erfahrung oder Erfahrung in Verwaltungsprozessen wären von Vorteil. Da Bottrop vor großen Herausforderungen steht, wäre auch Erfahrung in Immobilienentwicklung oder im Umgang mit großen Budgets wertvoll.

Der oder die Bewerber/in muss nicht aus dem Ruhrgebiet kommen – aber eine Nähe zu den Problemen im „Pott“ wäre hilfreich.

Der oder die Bewerber/in muss sich einer öffentlichen Auswahljury stellen und wird von dieser den Parteien als Kandidat/in vorgeschlagen. Da sich der oder die Bewerber/in einer öffentlichen Wahl stellen muss, erscheint dieses öffentliche Verfahren als angemessen.

Mehr zum Auswahlprozess finden Interessierte hier: bottrop-bewegt.de.
Der (vertrauliche) Erstkontakt kann unter ob-bewerbung@bottrop-bewegt.de erfolgen.

Bewerben kann sich jeder Mensch, der

  • mindestens 23 Jahre alt ist,
  • den Hauptwohnsitz in Deutschland hat,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes hat,
  • sich zur Verfassung bekennt.
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